Auszeichnung

Sobald eine Grundschule das RAKUNS-Programm erfolgreich auf Schul- und Klassenebene umgesetzt hat, kann sie sich von der Stiftung Kindergesundheit als „Gesunde RAKUNS-Schule“ auszeichnen lassen. Die hierfür notwendigen Auszeichnungsunterlagen können per E-Mail oder postalisch bei der Stiftung Kindergesundheit eingereicht werden. Nach erfolgreicher Sichtung der Unterlagen erhält die Grundschule eine Auszeichnungsurkunde und eine Vorlage für einen Elternbrief, um die Eltern über die erfolgreiche Auszeichnung zu einer „Gesunden RAKUNS-Schule“ zu informieren.

Auszeichnungskriterien

  • Die Schule hat ein Gesundheitsteam.
  • Die strukturellen Gegebenheiten der Schule wurden mithilfe der RAKUNS-Schulanalyse analysiert.
  • Auf Basis der Schulanalyse wurde ein Maßnahmenplan zur Verbesserung der Schulumgebung erstellt und es wurden mindestens zwei Maßnahmen erfolgreich umgesetzt.
  • Mindestens 75% der Schulklassen haben die RAKUNS-Unterrichtsmodule durchgeführt. 

 

Benötigte Unterlagen zur Auszeichnung

 

Dokumente zur Auszeichnung zum Download

Fragebogen "Unsere Schule"

Mithilfe des Fragebogens „Unsere Schule“ werden allgemeine Informationen zu den Rahmenbedingungen...

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Fragebogen „Meine 1. Klasse"

Dieser Fragebogen wird von der Lehrkraft beantwortet, die die RAKUNS-Module in der jeweiligen Kl...

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Fragebogen „Meine 2. Klasse"

Dieser Fragebogen wird von der Lehrkraft beantwortet.

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Fragebogen „Meine 3. Klasse"

Dieser Fragebogen wird von der Lehrkraft beantwortet.

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Fragebogen „Meine 4. Klasse"

Dieser Fragebogen wird von der Lehrkraft beantwortet.

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Auszeichnungsverfahren

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen können an die untenstehende Adresse gesendet werden. Dabei ist zu beachten, dass nur vollständige Bewerbungen bearbeitet werden. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gültigkeit der Auszeichnung

Die Auszeichnung ist 2 Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Auszeichnung ist möglich, wenn sich die Schule weiterhin für Gesundheitsförderung und –bildung einsetzt. Hierzu können die Unterlagen zur Auszeichnung nach zwei Jahren erneut eingereicht werden.